Frage:
Work & Travel Visum unter 3 Monate Aufenthalt?
Florin G
2009-03-14 07:43:08 UTC
Ich würde gern wissen, ob man für einen unter 3-monatigen Aufenthalt ein Work & Travel-Visum braucht, wenn man denn auch arbeiten will? Und falls ja, wie muss man das beantragen? Bekommt man das bei der Einreise? Muss man das Führungszeugnis da dann vorlegen?
Grüße
Einer antworten:
2009-03-14 07:59:12 UTC
hi



Ein Besuchervisum muss beantragt werden, wenn du dich länger als 3 Monate in Neuseeland aufhalten willstn. Deutsche und österreichische Staatsbürger mit einem gültigen Pass dürfen sich bis zu drei Monaten in Neuseeland aufhalten ohne ein Visum zu beantragen. Sie müssen allerdings bei der Einreise nach Neuseeland ihr Flugticket mit einem Weiterreise-Datum innerhalb der drei visafreien Monate vorzeigen. Sprich du musst gleich einen Rückflug gebucht haben der innerhalb der 3 Monatsfrist liegt



Der Höchstaufenthalt im Land beträgt neun Monate innerhalb einer achtzehnmonatigen Frist. Man kann in Neuseeland drei weitere Monate, bis zu einem zwölfmonatigen Aufenthalt, beantragen. Besucher müssen dann allerdings 12 Monate warten bis sie wieder eine Einreisegenehmigung beantragen können.



Das Antragsformular für ein Besuchervisum (INZ 1017) können Sie hier [external link] herunterladen oder auf dem Postweg von der Visa-Abteilung in Berlin beziehen. Dazu senden Sie bitte einen an Sie adressierten und mit €1,45 frankierten Rückumschlag an folgende Adresse.



Ihr komplett ausgefülltes Besuchervisum-Antragsformular senden Sie bitte mindestens

4 Wochen!!!!!! vor Abflug mit unten stehenden Unterlagen an die:



Botschaft von Neuseeland

Visa-Abteilung

Friedrichstraße 60

10117 Berlin



Nicht vollständig ausgefüllte Anträge werden unbearbeitet zurück geschickt!



1. das Original Ihres Reisepasses, dessen Gültigkeit mindestens drei Monate über den letzten Tag Ihres Aufenthaltes in Neuseeland hinausgeht. Senden Sie bitte keine Kopien und Personalausweise an die Visa-Abteilung.



Hinweis: Kinder bis zum sechsten Lebensjahr können im Reisepass ihrer Eltern vermerkt sein oder mit einem Kinderausweis (mit oder ohne Foto) oder einem Kinderreisepass reisen. Minderjährige Kinder über sechs Jahre sollten im Kinderausweis ein Foto neueren Datums haben oder im Besitz eines Kinderreisepasses oder offiziellen Reisepasses sein. Für minderjährige Kinder unter 17 Jahre, die alleine oder nur mit einem Elternteil reisen, muss eine ‚beglaubigte’ Reisegenehmigung der Eltern oder des nicht mitreisenden Elternteils dem Antrag beigelegt werden.



2. Visum-Antragsgebühr von €60. Sie ist bezahlbar per Verrechnungscheck oder Euroscheck, ausgestellt auf ‘Immigration New Zealand’. Wenn eine Scheckzahlung nicht möglich ist, wird die Visum-Antragsgebühr auch in bar akzeptiert. Überweisungen und Kreditkarten werden in Berlin nicht angenommen.



Hinweis: Österreichische Staatsbürger bezahlen keine Besuchervisum-Antragsgebühren, müssen aber einen €5-Schein als Postgebühr mit dem an Sie adressierten Rückumschlag beilegen (siehe Punkt 5). Bei Anträgen von in Österreich lebenden Ausländern müssen Schecks auf €65 und auf österreichische Banken ausgestellt werden.



3. den Nachweis Ihrer Geldmittel, das heißt



* €500 pro Person für jeden Monat in Neuseeland oder



* €200 pro Person für jeden Monat bei Verwandtenbesuch oder wenn die Hotelkosten schon bezahlt worden sind. Sie müssen dafür einen Nachweis einreichen, zum Beispiel einen im voraus bezahlten Hotelcoupon oder eine schriftliche Bestätigung Ihrer in Neuseeland wohnhaften Verwandten.



Hinweis: Den Nachweis Ihrer Geldmittel reichen Sie ein durch Travellerschecks, einen Kreditbrief oder einen Kontoauszug Ihrer deutschen bzw. österreichischen oder neuseeländischen Bank, auf dem Sie namentlich erwähnt werden. Im Falle dass Eltern die finanzielle Garantie ihrer Kinder übernehmen, muss ein Bestätigungsschreiben der Eltern mit deren letztem Kontoauszug oder Bankbescheinigung dem Antrag beigelegt werden.



4. der Nachweis eines gültigen und bezahlten Flugtickets inklusive des Nachweises über die Rück- oder Weiterreise, das heißt entweder eine Bestätigung Ihres Reisebüros oder eine Kopie Ihres gültigen Weiterflugtickets in ein Land, in das Sie Einreiserecht haben.



5. einen als "Einschreiben" an Sie addressierten und mit €3.50 frankierten vorzugsweise gefütterten A5 Rückumschlag. Bitte beachten Sie, dass wir Ihren Reisepass mit dem Visa-Etikett sonst auf dem normalen Postweg zurücksenden müssen.



6. ein neues Passbild, an das Antragsformular geheftet.



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PUNKT 7 bis 9 gelten nur für Visa-Antragssteller, die aus nicht visafreien Ländern stammen (visafreie Länder, siehe separate Liste[external link]) und die ihren Haupt-Wohnsitz in Deutschland oder Österreich haben. Bitte schicken Sie uns den Besuchervisumantrag -wegen voraussichtlich längerer Bearbeitungszeit- 4 Monate vor geplanter Abreise.

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7. eine schriftliche Bestätigung Ihres deutschen bzw. österreichischen Arbeitgebers oder Ihrer Universität (keine Immatrikulationsbescheinigung), dass Sie nach Ihrer Rückkehr aus Neuseeland in Deutschland bzw. Österreich ihr Studium weiter fortsetzen oder beschäftigt sein werden.



8. Sollten Sie mit Ihrem Ehepartne


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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